Silbernitrat Zur Herstellung Von Fotopapier

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100 gramm Silbernitrat zur Herstellung von z.B.Fotopapieren hoher

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[url="http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=45721&item=7516263383&rd=1&ssPageName=WDVW"]http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewIt...ssPageName=WDVW[/url]



Viel Gl?ck!
Hallo "Herold35",



da ja das Bewerben von eBay-Auktionen hier in Mode zu kommen droht und ich ja bekannterma?n hauptberufliches Schwein und nebenberuflicher Gefahrstoffgutachter bin, m?hte ich Deinen (?) "Disclaimer" zur angeblichen v?ligen Ungiftigkeit von Silbernitrat etwas erg?zen.



Die Kurzform findet sich ganz unten.



Zun?hst: Die Diktion dieses Nachsatzes l?t beim unbedarften Leser den Eindruck entstehen, es handele sich um eine v?lig ungef?rliche Chemikalie. Das stimmt aber nicht!

(Und deshalb ging mir als einigerma?n sachkundigem Leser ziemlich die Hutschnur hoch.)



Ich m?hte folgendes erg?zen:

- Silbernitrat ist nach Gefahrstoffsymbolik mit "C" (?zend) und "N" (umweltgef?rlich) zu kennzeichnen. Das scheint bei der angebotenen, offenbar selbst konfektionierten Ware nicht der Fall zu sein. Dies stellt einen Rechtsversto?dar, ebenso wie das Inverkehrbringen selbst konfektionierter Substanzen ohne entsprechende beh?dliche Handelsgenehmigung.

Letztere gibt es erst, wenn bei der zust?digen Beh?de u.a. entsprechende Sachkunde, Lagerm?lichkeiten, Belehrung des Kunden u.v.m. nachgewiesen (!, "glaubhaft versichern" langt da nicht) werden k?nen. Bis dahin ist auch "dem Paule sein einmaliger eBay-Verkauf" *strafbar*! Es handelt sich n?lich um das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen.



- R-/S-S?ze: Diese wurden str?licherweise nicht einmal aufgef?hrt. Ich hole das hiermit nach:



- R 34-50/53: "Verursacht Ver?zungen", "Sehr giftig f?r Wasserorganismen und kann in Gew?sern l?gerfristig sch?liche Wirkung haben"

- S (1,2)-26-45-60-61: "Unter Verschlu?aufbewahren", "Darf nicht in die H?de von Kindern gelangen", "Bei Ber?hrung mit den Augen sofort gr?ndlich mit Wasser absp?len und Arzt konsultieren", "Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn m?lich, dieses Etikett vorzeigen)", "Dieser Stoff und sein Beh?ter sind als gef?rlicher Abfall zu entsorgen", "Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen"



- Weiterhin darf der f?r den Versand vorgesehene Kunststoffbeh?ter nicht ?ter als f?nf Jahre sein. Wurde das kontrolliert? Kann das nachgewiesen werden? Sonst darf nicht versendet werden.



- Bei einem hellen, nicht luftdichten Beh?tnis ist die Angabe eines "Mindesthaltbarkeitsdatums" Tinnef. Leucht feucht, etwas Licht dazu und es ist aus mit dem Silber-Ion da drin. Also ist das Angebot auch noch sachlich falsch dargestellt.



- Offenbar sind auf dem Etikett weder CAS/EINECS-Nummer noch R-/S-S?ze aufgedruckt (ersteres w?e f?r den Augenarzt eine sehr gro? Hilfe bei der Erhaltung der Sehf?igkeit) und ein Sicherheitsdatenblatt scheint auch nicht mitgeliefert zu werden. Stattdessen gibt es zeilenweise Ges?lze um angebliche Gefahrlosigkeit und Verwendung in der Hom?pathie. Mir graust es.



- Weiterhin frage ich mich, wie beim Handel (und da kennt die deutsche Rechtslegung keinen Unterschied zwischen "privat" und "gewerblich") ?ber eBay wohl sichergestellt wird, da?der K?fer ?ber die n?ige Sachkunde verf?gt. Dies ist n?lich eine der Verk?ferpflichten und dieser haftet daf?r vor dem Gesetz.

Der Verk?fer hat sicherzustellen und diesen Nachweis zu erbringen, da?der K?fer hinsichtlich

- kontrollierter Lagerung der Chemikalie

- sicherheitsbezogener Gestaltung des Arbeitsplatzes

- Beschaffung und Verwendung geeigneter den Vorschriften entsprechender Schutzausr?stung

- Kenntnis der erforderlichen Ma?ahmen bei unbeabsichtigtem Versch?tten oder Freisetzen

- sicherer und umweltgerechter Entsorgung von Gefahrstoffen und R?ckst?den

hinreichend sachkundig ist. Dies hat der K?fer schriftlich zu best?igen und mu?folglich mindestens vollj?rig sein.



Ich ?berlege mir ernsthaft, solche Handelspraktiken nach spontaner Begehung der Betriebsst?te zur Anzeige zu bringen und empfehle dem Verk?fer *dringend* sich einmal mit dem ChemG, der ChemVerbotsVO und sonstigen Richtlinien des deutschen/europ?schen Gefahrstoffrechts auseinanderzusetzen. Letztlich habe ich n?lich wenig Lust, Betriebslabors stillegen zu m?ssen um dann solch w?ste Dinge bei eBay als Tagesgesch?t zu sehen.



Kurzform:

Der angebotene Artikel entspricht *nicht* den Einstellbedingungen von eBay, weil der Verkauf in dieser Form *verboten* ist! Der Verk?fer handelt rechtswidrig und macht sich in der derzeitigen Form des Angebotes strafbar!



Mit freundlichen Gr??n,

Franz S. Borgerding
Hallo Franz,



ich glaube nicht, dass der Spammer hier nochmal reinschaut. Da wird wohl nur ein mail an ihn oder ebay oder beide den richtigen Adressaten finden.



Viele Gr??, Stefan
Hallo Stefan,



ich war bereits so frei:-)



Beste Gr??,

Franz
[quote name='cfb_de' date='May 16 2005, 09:21 PM']Hallo Stefan,



ich war bereits so frei:-)



Beste Gr??,

Franz[/quote]

Scheint niemanden zu jucken. Die Auktion l?ft noch. <img src='http://forum.fotoimpex.de/public/style_emoticons/<#EMO_DIR#>/dry.gif' class='bbc_emoticon' alt='<_<' />
Die Anzeige auch. Das Gewerbeamt ist da sehr kooperativ.



Beste Gr??,

Franz
mal ganz abgesehn davon dass man mit reinem silbernitrat noch lange kein fotopapier herstellen kann und schon gar nicht in "hoher qualit?".......

silbernitrat ist bei der ganzen sache noch das am einfachsten zu bekommende produkt.

viel schwiereiger wird es beim sensibilisator, der gelatine und den stabilisatoren.

und nicht zuletzt ist die gleichm?sigkeit der beschichtung und die trocknung qualit?entscheidend.

na ja vielleicht ist das zeugs ja, wie im verkaufstext angegeben, wirklich gut zur warzenbehandlung :-)



gr??,



mirko
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-05-2005, 03:45 PM von Mirko Boeddecker.)
Hallo Mirko,



alles korrekt, was Du zur Papierherstellung schreibst (w?rde mich auch wundern, wenn nicht:-), mir ging es aber in erster Linie darum, da?der Chemikalienhandel eindeutigen gesetzlichen Vorschriften unterliegt und das nicht ohne Grund.

Selbst im Chemiebaukasten (bisher immer Quelle unlustigster Gefahrenmomente) ist das Kaliumpermanganat mit derart viel Braunstein inhibiert, da?man fast nichts mehr damit anfangen kann.



Zitat:vielleicht ist das zeugs ja, wie im verkaufstext angegeben, wirklich gut zur warzenbehandlung :-)



Tats?hlich wird das Zeug daf?r benutzt und ist in Stiftform gepre? als "H?lenstein" im Sortimentskasten ordentlicher Land?zte. Als Pulver ist die gezielte Anwendung extrem schwer, weshalb das Angebot nicht einmal dazu taugt (au?rdem ist er da grenzwertig zu den entsprechenden Medizinprodukt-Gesetzen).



Wie dem auch sei, entweder das Amt oder eBay haben ja offenbar geschaltet. Vielleicht auch der Verk?fer selbst.



Beste Gr??,

Franz
Hi Franz,

mal rein interesse halber, ists die "Hausabf?llung" oder das reine Verkaufen, was strafbar ist? [url="http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=45720&item=7517979954&rd=1"]http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewIt...7517979954&rd=1[/url]



[/QUOTE]Letztlich habe ich n?lich wenig Lust, Betriebslabors stillegen zu m?ssen um dann solch w?ste Dinge bei eBay als Tagesgesch?t zu sehen.[QUOTE]



Kann ich nachvollziehen. Genauso, wenn man als "sorgf?tiger Amateur" mit einem Heidenaufwand im Rahmen des Erlaubten zu bleiben versucht, und dann liest, das Zeug geh?t am besten aufs M?sli.



Gru?
Martin
Hallo Martin,



es geht um beides. Die "Hausabf?llung" mit dem Zweck des Verkaufs f?lt bereits unter "Herstellung", der Verkauf f?lt unter "Inverkehrbringen". Ersteres bedarf der Genehmigung wegen Arbeitssicherheit, letzteres der Genehmigung, weil nach ChemG das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen schlichtweg verboten ist, wenn man nicht die n?ige Erlaubnis dazu hat.



Gefahrstoffe i.S.d. ChemG sind alle Stoffe, die

1. explosionsgef?rlich,

2. brandf?dernd,

3. hochentz?ndlich,

4. leichtentz?ndlich,

5. entz?ndlich,

6. sehr giftig,

7. giftig,

8. gesundheitssch?lich,

9. ?zend,

10. reizend,

11. sensibilisierend,

12. krebserzeugend,

13. fortpflanzungsgef?rdend,

14. erbgutver?dernd oder

15. umweltgef?rlich sind;

ausgenommen sind gef?rliche Eigenschaften ionisierender Strahlen.



Weiterhin besteht f?r bestimmte Gefahrstoffe nicht nur die Beschr?kung, wer sie abgeben darf, sondern auch eine klare Erwerbsbeschr?kung. So darfst Du z.B. als Privatmensch kein Kaliumdichromat mehr kaufen.



Aus o.g. Definition eines Gefahrstoffs ergibt sich zwingend, da?der Verkauf von Silbernitrat (und vielen anderen Chemikalien) ohne entsprechende Erlaubnis ?ber eBay nicht statthaft ist. Da sich eBay daf?r offenbar nicht interessiert, findet diese Rechtsbr?che leider weiterhin statt und gef?rden ahnungslose Mitmenschen. Spa?verstehe ich da keinen und akzeptieren kann ich das auch nicht.



Literatur dazu: ChemG, ChemVerbotsV (beide online verf?gbar ?ber: [url="http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/GESAMT_index.html"]Gesetze online[/url]) sowie TA Luft, TA Siedlungsabw?ser, Arbeitsst?tenverordnung und weitere Verordnungen.



Beste Gr??,

Franz



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