Silbernitrat Zur Herstellung Von Fotopapier

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Hallo "Herold35",



da ja das Bewerben von eBay-Auktionen hier in Mode zu kommen droht und ich ja bekannterma?n hauptberufliches Schwein und nebenberuflicher Gefahrstoffgutachter bin, m?hte ich Deinen (?) "Disclaimer" zur angeblichen v?ligen Ungiftigkeit von Silbernitrat etwas erg?zen.



Die Kurzform findet sich ganz unten.



Zun?hst: Die Diktion dieses Nachsatzes l?t beim unbedarften Leser den Eindruck entstehen, es handele sich um eine v?lig ungef?rliche Chemikalie. Das stimmt aber nicht!

(Und deshalb ging mir als einigerma?n sachkundigem Leser ziemlich die Hutschnur hoch.)



Ich m?hte folgendes erg?zen:

- Silbernitrat ist nach Gefahrstoffsymbolik mit "C" (?zend) und "N" (umweltgef?rlich) zu kennzeichnen. Das scheint bei der angebotenen, offenbar selbst konfektionierten Ware nicht der Fall zu sein. Dies stellt einen Rechtsversto?dar, ebenso wie das Inverkehrbringen selbst konfektionierter Substanzen ohne entsprechende beh?dliche Handelsgenehmigung.

Letztere gibt es erst, wenn bei der zust?digen Beh?de u.a. entsprechende Sachkunde, Lagerm?lichkeiten, Belehrung des Kunden u.v.m. nachgewiesen (!, "glaubhaft versichern" langt da nicht) werden k?nen. Bis dahin ist auch "dem Paule sein einmaliger eBay-Verkauf" *strafbar*! Es handelt sich n?lich um das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen.



- R-/S-S?ze: Diese wurden str?licherweise nicht einmal aufgef?hrt. Ich hole das hiermit nach:



- R 34-50/53: "Verursacht Ver?zungen", "Sehr giftig f?r Wasserorganismen und kann in Gew?sern l?gerfristig sch?liche Wirkung haben"

- S (1,2)-26-45-60-61: "Unter Verschlu?aufbewahren", "Darf nicht in die H?de von Kindern gelangen", "Bei Ber?hrung mit den Augen sofort gr?ndlich mit Wasser absp?len und Arzt konsultieren", "Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn m?lich, dieses Etikett vorzeigen)", "Dieser Stoff und sein Beh?ter sind als gef?rlicher Abfall zu entsorgen", "Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen"



- Weiterhin darf der f?r den Versand vorgesehene Kunststoffbeh?ter nicht ?ter als f?nf Jahre sein. Wurde das kontrolliert? Kann das nachgewiesen werden? Sonst darf nicht versendet werden.



- Bei einem hellen, nicht luftdichten Beh?tnis ist die Angabe eines "Mindesthaltbarkeitsdatums" Tinnef. Leucht feucht, etwas Licht dazu und es ist aus mit dem Silber-Ion da drin. Also ist das Angebot auch noch sachlich falsch dargestellt.



- Offenbar sind auf dem Etikett weder CAS/EINECS-Nummer noch R-/S-S?ze aufgedruckt (ersteres w?e f?r den Augenarzt eine sehr gro? Hilfe bei der Erhaltung der Sehf?igkeit) und ein Sicherheitsdatenblatt scheint auch nicht mitgeliefert zu werden. Stattdessen gibt es zeilenweise Ges?lze um angebliche Gefahrlosigkeit und Verwendung in der Hom?pathie. Mir graust es.



- Weiterhin frage ich mich, wie beim Handel (und da kennt die deutsche Rechtslegung keinen Unterschied zwischen "privat" und "gewerblich") ?ber eBay wohl sichergestellt wird, da?der K?fer ?ber die n?ige Sachkunde verf?gt. Dies ist n?lich eine der Verk?ferpflichten und dieser haftet daf?r vor dem Gesetz.

Der Verk?fer hat sicherzustellen und diesen Nachweis zu erbringen, da?der K?fer hinsichtlich

- kontrollierter Lagerung der Chemikalie

- sicherheitsbezogener Gestaltung des Arbeitsplatzes

- Beschaffung und Verwendung geeigneter den Vorschriften entsprechender Schutzausr?stung

- Kenntnis der erforderlichen Ma?ahmen bei unbeabsichtigtem Versch?tten oder Freisetzen

- sicherer und umweltgerechter Entsorgung von Gefahrstoffen und R?ckst?den

hinreichend sachkundig ist. Dies hat der K?fer schriftlich zu best?igen und mu?folglich mindestens vollj?rig sein.



Ich ?berlege mir ernsthaft, solche Handelspraktiken nach spontaner Begehung der Betriebsst?te zur Anzeige zu bringen und empfehle dem Verk?fer *dringend* sich einmal mit dem ChemG, der ChemVerbotsVO und sonstigen Richtlinien des deutschen/europ?schen Gefahrstoffrechts auseinanderzusetzen. Letztlich habe ich n?lich wenig Lust, Betriebslabors stillegen zu m?ssen um dann solch w?ste Dinge bei eBay als Tagesgesch?t zu sehen.



Kurzform:

Der angebotene Artikel entspricht *nicht* den Einstellbedingungen von eBay, weil der Verkauf in dieser Form *verboten* ist! Der Verk?fer handelt rechtswidrig und macht sich in der derzeitigen Form des Angebotes strafbar!



Mit freundlichen Gr??n,

Franz S. Borgerding

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